Voraussetzungen Private Krankenversicherung

In der Regel können sich folgende Personengruppen ihre Krankheitskosten bei der Privaten Krankenversicherung absichern lassen.

1.Jeder Arbeitnehmer dessen Brutto- Monatseinkommen in 3 aufeinander folgenden Jahren die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat.
2.Freiberufler, Künstler und Selbstständige unabhängig vom jeweiligen Einkommen
3.Beamte sowie andere Beihilfeberechtigte wie zum Beispiel Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete

Genau wie in der Gesetzlichen Krankenkasse bekommt ein privat Krankenversicherter Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Zuschuss von 50% der Beiträge, dieser Zuschuss wird bis zum jeweilig geltenden Höchstsatz der gesetzlichen Kassen gezahlt außer wenn er mehr Geld verdienen kann als andere. Weiterhin kann neben der regulären Absicherung der Krankheitskosten, ein Krankentagegeld vereinbart werden. Hier reicht das Angebot je nach dem gewählten Tarif vom günstigen Basisschutz bis hin zum exklusiven Top- Schutz mit weltweit maximaler Leistung. Endet die sechswöchige Lohnfortzahlungspflicht des zuständigen Arbeitgebers, so springt die Krankentagegeld- Versicherung ein. So müssen Sie als Arbeitnehmer auch bei längerer Krankheit nicht auf ihr gewohntes Einkommen verzichten. So sollten auch Einkommensverluste während einer Krankheit berücksichtigt werden.

Ganz unabhängig von der Höhe des Einkommens können sich Selbstständige, Freiberufler oder auch Künstler versichern lassen. Denn sobald jemand auf eigene Rechnung arbeitet, zahlt im Krankheitsfall niemand das Einkommen weiter, aus diesem Grund ist eine Krankentagegeld- Versicherung besonders wichtig. Durch die Vereinbarung von so genannten Karenzzeiten und Leistungsstaffelungen lässt sich sparen. Die Tagegeldversicherung leistet in den ersten Tagen der Erkrankung dann noch nicht, erst nach ein bis zwei Wochen beginnt die Zahlung mit kleineren Beträgen, welcher sich dann stufenweise erhöht, das endgültige Niveau wird erst nach einigen Wochen erreicht. Die Beiträge zu einer gestaffelten Krankentagegeld- Versicherung gestalten sich erheblich günstiger, als bei sofortiger Vollleistung ab Krankheitsbeginn.

Die Höhe des Krankentagegeldes kann nach den individuellen Bedürfnissen eines jeden einzelnen vereinbart und angepasst werden. Meist ist die Private Krankenversicherung für Beamte die einzig sinnvolle Alternative. Der Dienstherr erstattet einen Teil der Krankheitskosten, die so genannte Beihilfe, für Sie und Ihre Angehörigen, wenn Sie Beamter, Richter oder Abgeordneter sind, diese liegt je nach Art der Kosten zwischen 50 und 80 Prozent. Hier muss dann nur noch der Restbetrag abgesichert werden. Da der Dienstherr bei gesetzlich versicherten Beamten keinen Arbeitnehmeranteil übernimmt, ist die private Krankenversicherung die einzige Alternative Möglichkeit, Preise wie auch Leistungen der verschiedenen Anbieter genau miteinander zu vergleichen.

Bei solch einem Vergleich werden auch Sie feststellen, dass ein höherer Preis nicht gleich ein besseres und vor allem breiter gefächertes Angebot bedeutet. Es kann durchaus möglich sein das zwei Gesellschaften die gleiche Leistung zu völlig unterschiedlichen Preisen anbieten. Ein Vergleich bei den privaten Krankenversicherungen kann durchaus eine deutliche Kosteneinsparung mit sich bringen. Weiterhin sind solche Vergleiche völlig unverbindlich und kostenfrei.

Hat man jedoch keine Zeit für ausführliche Beratungsgespräche, stehen auch hier zwei sehr gute Möglichkeiten an einen Vergleich zu kommen zur Verfügung. Zum einen kann man einen Versicherungsmakler aufsuchen, welcher verschiedene Gesellschaften in seinem Portfolio hat, und aus diesen einen Vergleich erstellen kann. Oder man nutzt das breit gefächerte Angebot im Internet. Hier kann man innerhalb weniger Minuten unter hunderten Anbietern auswählen und sich sein ganz individuelles Angebot erstellen lassen.

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