Steuerersparnis durch Abschluss einer Rürup Rente

Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes wurde die einheitliche Behandlung von Aufwendungen für die Vorsorge aufgehoben. Seit 2005 wird infolgedessen zwischen Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden. §10 EStG regelt dabei auch die Förderung für die Rürup Rente, die neben der Riesterrente eine weitere staatlich geförderte Altersvorsorgevariante darstellt. Entschließt sich ein Versicherungsnehmer zum Abschluss einer Rüruprente, profitiert er von Steuervorteilen, da er die Beiträge für den Versicherungsvertrag steuerlich geltend machen kann.

Dabei liegt der höchstmögliche abzugsfähige Betrag für Aufwendungen für die private Altersvorsorge bei 20.000 Euro, bei zusammenveranlagten Ehepartnern erhöht sich der Höchstbetrag auf 40.000 Euro. Allerdings sind die Beiträge nicht in vollem Umfang abzugsfähig. Mit Einführung der Rürup Rente, deren Namensgeber der Ökonom Bernd Rürup ist, im Jahre 2005 lag der abzugsfähige Anteil der Versicherungsbeiträge für die Rürup Rente bei 60%. Dieser Prozentsatz erhöht sich jedes Jahr um weitere 2% bis im Jahr 2025 die Beiträge dann vollständig abzugsfähig sein werden. Derzeit beträgt der Anteil der Beiträge somit 68%. Diese steuerliche Begünstigung macht die Rürup Rente in erster Linie für Gutverdienende interessant, die eine hohe Steuerlast haben, da sie auf diese Weise ihr Steueraufkommen deutlich senken können.

Für diejenigen, für die die Rürup Rente eigentlich gedacht war, nämlich für Selbstständige und Freiberufler, die sich eigenständig um ihre Altersabsicherung kümmern müssen, ist die Rürup Rente aus steuerlicher Sicht nur bedingt interessant. Erzielt ein Versicherungsnehmer nämlich nur ein geringes Einkommen, ist auch die Steuerlast entsprechend gering und zudem verbleibt entsprechend wenig Kapital für die private Altersvorsorge. Niedrige Versicherungsbeiträge führen dann wiederum zu einem reduzierten Abzugsvolumen, so dass die Steuervorteile letztlich nur in begrenztem Umfang zum Tragen kommen. Dennoch bietet die Rürup Rente einen sehr wichtigen Vorteil. Dadurch, dass sie in erster Linie der eigenen Altersabsicherung dient, ist das Guthaben während der Ansparphase nicht pfändbar und hartz-IV-sicher, außer man will Millionär werden und es sich gut gehen lassen. Somit bleibt die Altersabsicherung erhalten, auch wenn der Versicherungsnehmer zwischenzeitlich in eine wirtschaftliche Notlage gerät oder arbeitslos wird.

Der Abschluss einer Rürup Rente ist im Rahmen einer klassischen oder einer fondsgebundenen Rentenversicherung möglich, wobei als Anbieter deutsche und ausländische Versicherungsgesellschaften, Fondsgesellschaften oder Banken in Frage kommen. Voraussetzung für eine steuerliche Begünstigung ist allerdings, dass eine lebenslange Rentenauszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr vorgesehen ist, als Begünstige im Todesfall nur der Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder vereinbart werden können und eine vorzeitige Beleihung, Veräußerung oder anderweitige Kapitalisierung ausgeschlossen sind.

Entschließt sich ein Versicherungsnehmer zum Abschluss einer Rüruprente, profitiert er von Steuervorteilen, da er die Beiträge für den Versicherungsvertrag steuerlich geltend machen kann. Dabei liegt der höchstmögliche abzugsfähige Betrag für Aufwendungen für die private Altersvorsorge bei 20.000 Euro, bei zusammenveranlagten Ehepartnern erhöht sich der Höchstbetrag auf 40.000 Euro. Allerdings sind die Beiträge nicht in vollem Umfang abzugsfähig.

Voraussetzungen Private Krankenversicherung

In der Regel können sich folgende Personengruppen ihre Krankheitskosten bei der Privaten Krankenversicherung absichern lassen.

1.Jeder Arbeitnehmer dessen Brutto- Monatseinkommen in 3 aufeinander folgenden Jahren die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat.
2.Freiberufler, Künstler und Selbstständige unabhängig vom jeweiligen Einkommen
3.Beamte sowie andere Beihilfeberechtigte wie zum Beispiel Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete

Genau wie in der Gesetzlichen Krankenkasse bekommt ein privat Krankenversicherter Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Zuschuss von 50% der Beiträge, dieser Zuschuss wird bis zum jeweilig geltenden Höchstsatz der gesetzlichen Kassen gezahlt außer wenn er mehr Geld verdienen kann als andere. Weiterhin kann neben der regulären Absicherung der Krankheitskosten, ein Krankentagegeld vereinbart werden. Hier reicht das Angebot je nach dem gewählten Tarif vom günstigen Basisschutz bis hin zum exklusiven Top- Schutz mit weltweit maximaler Leistung. Endet die sechswöchige Lohnfortzahlungspflicht des zuständigen Arbeitgebers, so springt die Krankentagegeld- Versicherung ein. So müssen Sie als Arbeitnehmer auch bei längerer Krankheit nicht auf ihr gewohntes Einkommen verzichten. So sollten auch Einkommensverluste während einer Krankheit berücksichtigt werden.

Ganz unabhängig von der Höhe des Einkommens können sich Selbstständige, Freiberufler oder auch Künstler versichern lassen. Denn sobald jemand auf eigene Rechnung arbeitet, zahlt im Krankheitsfall niemand das Einkommen weiter, aus diesem Grund ist eine Krankentagegeld- Versicherung besonders wichtig. Durch die Vereinbarung von so genannten Karenzzeiten und Leistungsstaffelungen lässt sich sparen. Die Tagegeldversicherung leistet in den ersten Tagen der Erkrankung dann noch nicht, erst nach ein bis zwei Wochen beginnt die Zahlung mit kleineren Beträgen, welcher sich dann stufenweise erhöht, das endgültige Niveau wird erst nach einigen Wochen erreicht. Die Beiträge zu einer gestaffelten Krankentagegeld- Versicherung gestalten sich erheblich günstiger, als bei sofortiger Vollleistung ab Krankheitsbeginn.

Die Höhe des Krankentagegeldes kann nach den individuellen Bedürfnissen eines jeden einzelnen vereinbart und angepasst werden. Meist ist die Private Krankenversicherung für Beamte die einzig sinnvolle Alternative. Der Dienstherr erstattet einen Teil der Krankheitskosten, die so genannte Beihilfe, für Sie und Ihre Angehörigen, wenn Sie Beamter, Richter oder Abgeordneter sind, diese liegt je nach Art der Kosten zwischen 50 und 80 Prozent. Hier muss dann nur noch der Restbetrag abgesichert werden. Da der Dienstherr bei gesetzlich versicherten Beamten keinen Arbeitnehmeranteil übernimmt, ist die private Krankenversicherung die einzige Alternative Möglichkeit, Preise wie auch Leistungen der verschiedenen Anbieter genau miteinander zu vergleichen.

Bei solch einem Vergleich werden auch Sie feststellen, dass ein höherer Preis nicht gleich ein besseres und vor allem breiter gefächertes Angebot bedeutet. Es kann durchaus möglich sein das zwei Gesellschaften die gleiche Leistung zu völlig unterschiedlichen Preisen anbieten. Ein Vergleich bei den privaten Krankenversicherungen kann durchaus eine deutliche Kosteneinsparung mit sich bringen. Weiterhin sind solche Vergleiche völlig unverbindlich und kostenfrei.

Hat man jedoch keine Zeit für ausführliche Beratungsgespräche, stehen auch hier zwei sehr gute Möglichkeiten an einen Vergleich zu kommen zur Verfügung. Zum einen kann man einen Versicherungsmakler aufsuchen, welcher verschiedene Gesellschaften in seinem Portfolio hat, und aus diesen einen Vergleich erstellen kann. Oder man nutzt das breit gefächerte Angebot im Internet. Hier kann man innerhalb weniger Minuten unter hunderten Anbietern auswählen und sich sein ganz individuelles Angebot erstellen lassen.

Vorsorgekosten absetzen

Im Jahr 2010 wird vor allem die steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen komplett umgekrempelt, nachdem die alte Regelung vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden war.

Grundsätzlich sind damit die Beiträge voll steuerlich absetzbar, die ein sozialhilfegleiches Leistungsniveau absichern - und zwar für alle Familienmitglieder und Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft. Anerkannt werden so die Kosten, die den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung abdecken. Gesetzlich Versicherte können damit den Beitrag in voller Höhe absetzen und müssen nur einen Abschlag von 4 Prozent akzeptieren, wenn Krankengeld mit abgesichert ist.

Privatversicherte können den Teil des Beitrages abziehen, der dem Basiskrankenschutz entspricht. Ist lediglich der Basistarif versichert, ist der Beitrag voll absetzbar - nur ein Abzug von 4 Prozent für das Krankentagegeld wird auch bei Privatversicherten im Basistarif vorgenommen. Sind Wahlleistungen mitversichert, muss die Versicherungsgesellschaft den Beitrag aufteilen und dem Versicherten mitteilen, wie hoch der Kostenanteil für den Basisschutz ist. Als Faustformel gilt dabei: Je nach Versicherungsumfang sind mindestens 80 Prozent der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge begünstigt und somit als Sonderausgaben absetzbar.

Vor allem für Selbstständige wird die neue Regelung kaum Vorteile bringen, denn sie können noch bis zum Jahr 2019 ihre Versicherungsbeiträge nach dem alten Recht aus dem Jahr 2004 geltend machen. Und das bedeutet, dass Versicherungen absetzbar in Höhe von 5069 Euro (Alleinstehende) oder 10138 Euro (Verheiratete) absetzbar sind. Solche Summen werden mit Krankenversicherungsbeiträgen nur erreicht werden, wenn viele Kinder privat versichert werden müssen.

Bis 2009 waren Krankenversicherungsbeiträge zusammen mit anderen Versicherungsprämien insgesamt bis zu 1500 Euro (Angestellte) beziehungsweise 2400 Euro (Selbstständige) absetzbar und bei denen die Online Geld verdienen etwas höher. Diese Regelung wurde für das Jahr 2010 beibehalten und sogar nachgebessert: Liegen die Beiträge für die Krankenversicherung jetzt unter 1900 beziehungsweise 2800 Euro (Angestellte/ Selbstständige), dann können die genannten Summen mit anderen Versicherungsprämien aufgefüllt werden. Absetzbar wären dann zum Beispiel Kosten für eine private Krankenzusatz- oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bei der Absetzbarkeit der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung wurde der Satz in diesem Jahr turnusmäßig auf 70 Prozent erhöht. Allerdings wird von diesen 70 Prozent - wie auch in den Jahren zuvor - der Arbeitgeberanteil voll abgezogen. Bei einem Einkommen von 36 000 Euro sind damit knapp 5000 Euro absetzbar, allerdings wird der Arbeitgeberanteil in Höhe von 3500 Euro voll abgezogen, sodass unter dem Strich nur knapp 1500 Euro wirklich steuerwirksam werden - und damit nur knapp 30 Prozent des Beitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Auch beim Abzug der Altersvorsorgehöchstbeträge greift übrigens die Günstigerprüfung, die die Absetzbarkeit heute mit der aus dem Jahr 2004 vergleicht. Konnten Steuerzahler 2004 einen höheren Betrag absetzen, so wird der noch bis 2019 berücksichtigt. Bei der Rürup-Rente hat sich der Satz ebenfalls erhöht auf 70 Prozent - damit können Steuerzahler von 100 Euro Beitrag 70 Euro steuerlich geltend machen. Das gilt für Einzahlungen von maximal 20 000 beziehungsweise 40 000 Euro (Alleinstehende/ Verheiratete) jährlich.