In der Regel können sich folgende Personengruppen ihre Krankheitskosten bei der Privaten Krankenversicherung absichern lassen.
1.Jeder Arbeitnehmer dessen Brutto- Monatseinkommen in 3 aufeinander
folgenden Jahren die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat.
2.Freiberufler, Künstler und Selbstständige unabhängig vom jeweiligen Einkommen
3.Beamte sowie andere Beihilfeberechtigte wie zum Beispiel Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete
2.Freiberufler, Künstler und Selbstständige unabhängig vom jeweiligen Einkommen
3.Beamte sowie andere Beihilfeberechtigte wie zum Beispiel Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete
Genau wie in der Gesetzlichen Krankenkasse bekommt ein privat
Krankenversicherter Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Zuschuss von 50%
der Beiträge, dieser Zuschuss wird bis zum jeweilig geltenden Höchstsatz
der gesetzlichen Kassen gezahlt außer wenn er mehr Geld verdienen kann als andere. Weiterhin kann neben der regulären
Absicherung der Krankheitskosten, ein Krankentagegeld vereinbart werden.
Hier reicht das Angebot je nach dem gewählten Tarif vom günstigen
Basisschutz bis hin zum exklusiven Top- Schutz mit weltweit maximaler
Leistung. Endet die sechswöchige Lohnfortzahlungspflicht des zuständigen
Arbeitgebers, so springt die Krankentagegeld- Versicherung ein. So
müssen Sie als Arbeitnehmer auch bei längerer Krankheit nicht auf ihr
gewohntes Einkommen verzichten. So sollten auch Einkommensverluste
während einer Krankheit berücksichtigt werden.
Ganz unabhängig von der Höhe des Einkommens können sich
Selbstständige, Freiberufler oder auch Künstler versichern lassen. Denn
sobald jemand auf eigene Rechnung arbeitet, zahlt im Krankheitsfall
niemand das Einkommen weiter, aus diesem Grund ist eine Krankentagegeld-
Versicherung besonders wichtig. Durch die Vereinbarung von so genannten
Karenzzeiten und Leistungsstaffelungen lässt sich sparen. Die
Tagegeldversicherung leistet in den ersten Tagen der Erkrankung dann
noch nicht, erst nach ein bis zwei Wochen beginnt die Zahlung mit
kleineren Beträgen, welcher sich dann stufenweise erhöht, das endgültige
Niveau wird erst nach einigen Wochen erreicht. Die Beiträge zu einer
gestaffelten Krankentagegeld- Versicherung gestalten sich erheblich
günstiger, als bei sofortiger Vollleistung ab Krankheitsbeginn.
Die Höhe des Krankentagegeldes kann nach den individuellen
Bedürfnissen eines jeden einzelnen vereinbart und angepasst werden.
Meist ist die Private Krankenversicherung für Beamte die einzig
sinnvolle Alternative. Der Dienstherr erstattet einen Teil der
Krankheitskosten, die so genannte Beihilfe, für Sie und Ihre
Angehörigen, wenn Sie Beamter, Richter oder Abgeordneter sind, diese
liegt je nach Art der Kosten zwischen 50 und 80 Prozent. Hier muss dann
nur noch der Restbetrag abgesichert werden. Da der Dienstherr bei
gesetzlich versicherten Beamten keinen Arbeitnehmeranteil übernimmt, ist
die private Krankenversicherung die einzige Alternative Möglichkeit,
Preise wie auch Leistungen der verschiedenen Anbieter genau miteinander
zu vergleichen.
Bei solch einem Vergleich werden auch Sie feststellen, dass ein
höherer Preis nicht gleich ein besseres und vor allem breiter
gefächertes Angebot bedeutet. Es kann durchaus möglich sein das zwei
Gesellschaften die gleiche Leistung zu völlig unterschiedlichen Preisen
anbieten. Ein Vergleich bei den privaten Krankenversicherungen kann
durchaus eine deutliche Kosteneinsparung mit sich bringen. Weiterhin
sind solche Vergleiche völlig unverbindlich und kostenfrei.
Hat man jedoch keine Zeit für ausführliche Beratungsgespräche, stehen
auch hier zwei sehr gute Möglichkeiten an einen Vergleich zu kommen zur
Verfügung. Zum einen kann man einen Versicherungsmakler aufsuchen,
welcher verschiedene Gesellschaften in seinem Portfolio hat, und aus
diesen einen Vergleich erstellen kann. Oder man nutzt das breit
gefächerte Angebot im Internet. Hier kann man innerhalb weniger Minuten
unter hunderten Anbietern auswählen und sich sein ganz individuelles
Angebot erstellen lassen.
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