Steuerersparnis durch Abschluss einer Rürup Rente

Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes wurde die einheitliche Behandlung von Aufwendungen für die Vorsorge aufgehoben. Seit 2005 wird infolgedessen zwischen Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden. §10 EStG regelt dabei auch die Förderung für die Rürup Rente, die neben der Riesterrente eine weitere staatlich geförderte Altersvorsorgevariante darstellt. Entschließt sich ein Versicherungsnehmer zum Abschluss einer Rüruprente, profitiert er von Steuervorteilen, da er die Beiträge für den Versicherungsvertrag steuerlich geltend machen kann.

Dabei liegt der höchstmögliche abzugsfähige Betrag für Aufwendungen für die private Altersvorsorge bei 20.000 Euro, bei zusammenveranlagten Ehepartnern erhöht sich der Höchstbetrag auf 40.000 Euro. Allerdings sind die Beiträge nicht in vollem Umfang abzugsfähig. Mit Einführung der Rürup Rente, deren Namensgeber der Ökonom Bernd Rürup ist, im Jahre 2005 lag der abzugsfähige Anteil der Versicherungsbeiträge für die Rürup Rente bei 60%. Dieser Prozentsatz erhöht sich jedes Jahr um weitere 2% bis im Jahr 2025 die Beiträge dann vollständig abzugsfähig sein werden. Derzeit beträgt der Anteil der Beiträge somit 68%. Diese steuerliche Begünstigung macht die Rürup Rente in erster Linie für Gutverdienende interessant, die eine hohe Steuerlast haben, da sie auf diese Weise ihr Steueraufkommen deutlich senken können.

Für diejenigen, für die die Rürup Rente eigentlich gedacht war, nämlich für Selbstständige und Freiberufler, die sich eigenständig um ihre Altersabsicherung kümmern müssen, ist die Rürup Rente aus steuerlicher Sicht nur bedingt interessant. Erzielt ein Versicherungsnehmer nämlich nur ein geringes Einkommen, ist auch die Steuerlast entsprechend gering und zudem verbleibt entsprechend wenig Kapital für die private Altersvorsorge. Niedrige Versicherungsbeiträge führen dann wiederum zu einem reduzierten Abzugsvolumen, so dass die Steuervorteile letztlich nur in begrenztem Umfang zum Tragen kommen. Dennoch bietet die Rürup Rente einen sehr wichtigen Vorteil. Dadurch, dass sie in erster Linie der eigenen Altersabsicherung dient, ist das Guthaben während der Ansparphase nicht pfändbar und hartz-IV-sicher, außer man will Millionär werden und es sich gut gehen lassen. Somit bleibt die Altersabsicherung erhalten, auch wenn der Versicherungsnehmer zwischenzeitlich in eine wirtschaftliche Notlage gerät oder arbeitslos wird.

Der Abschluss einer Rürup Rente ist im Rahmen einer klassischen oder einer fondsgebundenen Rentenversicherung möglich, wobei als Anbieter deutsche und ausländische Versicherungsgesellschaften, Fondsgesellschaften oder Banken in Frage kommen. Voraussetzung für eine steuerliche Begünstigung ist allerdings, dass eine lebenslange Rentenauszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr vorgesehen ist, als Begünstige im Todesfall nur der Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder vereinbart werden können und eine vorzeitige Beleihung, Veräußerung oder anderweitige Kapitalisierung ausgeschlossen sind.

Entschließt sich ein Versicherungsnehmer zum Abschluss einer Rüruprente, profitiert er von Steuervorteilen, da er die Beiträge für den Versicherungsvertrag steuerlich geltend machen kann. Dabei liegt der höchstmögliche abzugsfähige Betrag für Aufwendungen für die private Altersvorsorge bei 20.000 Euro, bei zusammenveranlagten Ehepartnern erhöht sich der Höchstbetrag auf 40.000 Euro. Allerdings sind die Beiträge nicht in vollem Umfang abzugsfähig.

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